Unser aktives Gemeindeleben macht Spaß. Damit alles funktionieren kann, benötigen wir auch das Kirchgeld und wenn Sie es durch eine individuelle Spende noch aufrunden können, sind wir Ihnen ganz besonders dankbar.
Das Kirchgeld kommt uns als Kirchengemeinde direkt zugute. Häufig wird es deshalb als Ortskirchensteuer bezeichnet. Es dient der kirchlichen Arbeit in Holzkirchen, Sauerlach, Dietramszell oder einem der vielen anderen Orte, die auch zu unserer Gemeinde gehören. Das Kirchgeld verwenden wir aber nicht nur für uns, wir unterstützen damit beispielsweise auch die Diakonie und unsere Partnergemeinden in Palästina und Lettland.
Jesus hat gesagt:"In meines Vaters Haus sind viele Wohnungen".
Menschen aus ganz unterschiedlichen Regionen leben in der Kirchengemeinde Holzkirchen. Viele ziehen jedes Jahr in Holzkirchen, Sauerlach, Otterfing, Dietramszell, Warngau, Valley und Egling zu. Ihnen allen versuchen wir eine Heimat zu bieten und heißen sie herzlich willkommen.
Auch wenn wir manchmal Gottesdienst unter freiem Himmel feiern, so brauchen wir doch Räume. Räume bieten Schutz und Geborgenheit, laden zum Reden und Feiern ein, bringen Menschen in Kontakt mit anderen und mit Gott.
Bei uns gibt es ein reiches Gottesdienstangebot am Sonntag über Zwergerlgottesdienste, Kindergottesdienst, Kinderbibeltage und den Segnungsgottesdienst bis hin zu sorgsam gestalteten Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Zwei Kindergärten sowie eine Kinderkrippe sprechen für das Engagement der Gemeinde für Familien. Toms Café von und für Menschen mit und ohne Behinderung, bringt seit 2011 einmal wöchentlich ganz verschiedene Menschen zusammen.
Ein Kirchenchor, eine Band (Road 42) und viele Organisten sagen die frohe Botschaft in anderer Weise weiter.
Einmal im Monat trifft sich bei uns die Seniorengruppe, Kaffee und Kuchen dürfen nicht fehlen, wichtiger ist aber die Gemeinschaft.
Neben unseren Kindergärten finden bei uns Eltern-Kind-Gruppen, Konfirmanden, jugendliche Trainees und die Gruppe "Dance for God" ein Zuhause.
zu "Gott und Welt" laden Erwachsene ein, ihren Glauben und aus der Perspektive ihres Glaubens zu diskutieren.
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern (und Württemberg) 8% der Lohn- oder Einkommensteuer. Sie liegt damit um 1% niedriger als in anderen Bundesländern. Diese Differenz wird als Kirchgeld erhoben, aber nicht durch das Kirchensteueramt eingezogen. Die Kirchgeldpflichtigen überweisen die Differenz ohne Umweg direkt an ihre eigene Gemeinde. Kürzer kann der Weg nicht sein. Und sichtbarer kann der Gegenwert nicht werden.
Aber es ist keine Spende. Sie sind verpflichtet das Kirchgeld zu bezahlen - wie jedes Mitglied der evangelischen Kirche, das über 18 Jahre alt ist und über ein eigenes Einkommen über 10.347,00 Euro (Grundfreibetrag) verfügt. Bei der Festlegung des genauen Betrages gibt die unten stehende Tabelle Auskunft. Das Kirchgeld können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Stufe | Jährliche Einkünfte in € (gem §7 KirchStErhebG) |
jährliches Kirchgeld |
1 | bis Freibetrag (€ 10.908) | - |
2 | 10.909 - 24.999 | 10 € |
3 | 25.000 - 39.999 | 25 € |
4 | 40.000 - 54.999 | 45 € |
5 | 55.000 - 69.999 | 70 € |
6 | ab 70.000 | 120 € |